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Lösung zur Reduzierung des Blausäuregehalts

Lösung zur Reduzierung des Blausäuregehalts

Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission (2) legt Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten, darunter Blausäure, in Lebensmitteln fest.

Die Europäische Kommission hat den zulässigen Höchstgehalt an Blausäure für Leinsamen auf 150 mg/kg festgelegt.

Blausäure wird von bestimmten Pflanzen natürlich produziert und ist daher äußerst giftig und kann in Leinsamen vorkommen.

Sie ist in allen Verhältnissen mit Wasser mischbar und siedet bei 26°C.

Durch das System der Sattdampfpasteurisierung wird ein großer Teil der in den Leinsamen enthaltenen Blausäure entfernt. Außerdem wird die mikrobielle Belastung um 5 log Salmonellen reduziert. Die Anlagen von Steripure können Mengen von einigen Kilogramm bis zu mehreren Dutzend Tonnen pro Tag verarbeiten.

Diese leicht flüchtige Verbindung bindet sich an die vom Dampf mitgeführten Wassermoleküle, die dann durch das Endvakuum des Prozesses evakuiert werden.

Nur die Sattdampf-Vakuumbehandlung kann dieses Ergebnis erzielen, das mit anderen vakuumfreien, thermischen Systemen bei Umgebungsdruck nicht erreicht werden kann.

Die Vorteile sind zweifach:

  • Geringere mikrobielle Belastung
  • Geringere Konzentration der auf dem Leinsamen vorhandenen Säure.

Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.

Leinsamen